Zutrittsrecht jetzt!

Es gibt Handlungsbedarf bei der Frage des gewerkschaftlichen Zutritts bei vielen Arbeitgebern im Gesundheitsbereich.

Die VPOD-Mitglieder verfolgen die Frage seit längerem mit Sorge: Mit der Auslagerung der Spitäler und der schleichenden Privatisierung des ganzen Gesundheitsbereichs haben sich in vielen Gesundheitsinstitutionen die Rahmenbedingungen für die gewerkschaftliche Arbeit unserer Mitglieder verschlechtert. Auch im Vergleich zu den anderen Bereichen des Service Public.

Die Mitglieder des Gesundheitsbereichs des VPOD geben jetzt Gegensteuer mit der Kampagne ‘Meine Arbeit – meine Grundrechte!’, welche am 2.6.2026 lanciert wurde.

Zur Erinnerung, was die verfassungsrechtlich und international abgesicherten gewerkschaftlichen Grundrechte beinhalten:

  • Respekt der Freiheit der Arbeitnehmenden, jederzeit - eigentlich auch während der Arbeitszeit - Flyer zu verteilen, Mitglieder für ihren Verband zu werben, auf Versammlungen zu mobilisieren, Gewerkschaftsinformationen an einem Anschlagbrett aufzuhängen und in Chats und Emailverteilern zu verbreiten. Respekt der gewählten Gewerkschaftsdelegierten, Peko-Mitglieder und ihrer Mitwirkungs- und Versammlungsrechte.
  • Zutritt im Sinne einer organisierten Gewerkschaftsinformation (durch Hauptamtliche oder durch Verbandsmitglieder) im Betrieb. Hier bedeutet der Zutritt ein Informationsrecht der Gewerkschaften als Voraussetzung für die Realisierung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts. Praktisch umfasst das Zutrittsrecht Aktivitäten wie Ansprechen von Arbeitnehmenden auf dem Betriebsgelände, Aufhängen von Informationen am Anschlagbrett, Verteilen von Flyern in den Pausenräumen, an Personaleingängen, Besuch der Arbeitnehmenden (wenn möglich) an ihrem Arbeitsplatz oder auch der Versand von E-Mails.

Gerade im Gesundheitswesen werden die Grundrechte und somit eine Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesundheitspersonal seit einigen Jahren nicht überall respektiert, was insbesondere erstaunt in diesem zentralen Bereich des Service Public. Der VPOD hat deshalb entschieden, die Einhaltung der gewerkschaftlichen Grundrechte systematisch zu erheben und mit den Arbeitgebern in den Regionen das Gespräch zu diesem Thema zu suchen und die Einhaltung sicher zu stellen. Grundrechtsverletzung dürfen in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden!