Zentralschweiz
Arbeitsrecht
Rechtsquellen und Hilfestellung
Bei arbeitsrechtlichen Fragen klären Sie zuerst ab, ob Ihr Betrieb über ein eigenes Personalreglement, eine Betriebsordnung und/oder weitere Reglemente verfügt. Daraus ersehen Sie in der Regel, ob in Ergänzung zu diesem Reglement das öffentliche oder das private Recht zur Anwendung kommt.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich kommt das jeweilige Personalrecht des Kantons und der Gemeinden zur Anwendung.
Auf der Suche nach aktuellen Bestimmungen über kantonale Dienstverhältnisse, sowie nach Rahmengesetzen (z.B. Spitalgesetz), ist die systematische Gesetzessammlung des Kantons Schwyz nützlich.
Für privatrechtlich organisierte Betriebe kommen die eidgenössisch gültigen Gesetze zur Anwendung.
Das Obligationenrecht (Der Arbeitsvertrag)
Das Arbeitsgesetz (Arbeitnehmerschutz)
Die speziellen Regelungen für den Gesundheitsbereich finden sich im vpod-Ratgeber „Arbeitsrecht im Gesundheitsbereich“.
Bei der Frage, wie hoch die orts- und branchenüblichen Löhne sind, hilft der Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes weiter.
Für Angestellte im Gesundheitsbereich des Kantons Schwyz ist zu beachten, dass dieses Tool einen Durchschnittswert für Reallöhne der Zentralschweiz berechnet. Ausserschwyz orientiert sich eher an Zürich und liegt über dem Durchschnitt, Innerschwyz orientiert sich eher an Luzern und liegt unter dem Durchschnitt.
Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich an Mitglieder der Personalkommission in Ihrem Betrieb, oder an das Gewerkschaftssekretariat.


