Graubünden / Grischun
Gesundheitsbereich
Vernehmlassung "Teilrevision Krankenpflegegesetz, Spitalfinanzierung 2012 und Spitalplanung"
Die schweizweite Einführung der Fallkostenpauschalen (Swiss DRG) hat schon heute Auswirkungen auf den Kanton Graubünden. So ist die Regierung daran, das Krankenpflegegesetz mit Blick auf die Spitalfinanzierung und Planung neu auszugestalten. Für die Gewerkschaft vpod-Grischun kommt dieser Schritt zu früh, denn auf schweizerischer Ebene sind noch einige Frage betreffend Umsetzung der Swiss DRG offen. Viel mehr braucht es aus unserer Sicht ein nationales *Moratorium zur Einführung der DRGs*.
In seiner Vernehmlassung hält der VPOD zudem fest, dass es zwingend einen kantonalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Spitalpersonal sowie die konsequente Anerkennung des Arbeitsgesetzes braucht. Nur so können die Anstellungsbedingungen fair und für das Personal transparent geregelt werden. Gute und klare Anstellungsbedingungen sind zudem ein wichtiges Instrument gegen den Pflegenotstand.
Die Vernehmlassung ist hier einsehbar.
Abgeltung der Zulagen auch im Ferienlohn
Die Regierung des Kantons Graubünden hat entschieden, den kantonalen Mitarbeitenden Zulagen nachzuzahlen. Damit wird einem Bundesgerichtsurteil nachgekommen, gemäss dem Lohnzuschläge für regelmässig geleistete Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit auch auf dem auf die Ferien fallenden Lohn ausbezahlt werden müssen.
Die RhB leistet die entsprechenden Nachzahlung ebenfalls. Für die Kantonsangestellten der Stadt Basel wurde durch das Gericht der Anspruch ebenso bestätigt. Nach dem Entscheid des Arbeitsgerichtes muss auch die Wohnstätte Zwyssigstrasse in Zürich, eine Institution für Menschen mit geistiger Behinderung, entsprechende Zulagen nachzahlen.
Der vpod grischun hat in diesem Thema die Federführung übernommen und gemeinsam mit dem SBK beim Bündner Spital- und Heimverband einen Antrag auf Bezahlung der Lohnzuschläge auch beim Ferienlohn gestellt. Wir stehen diesbezüglich mitten in den Verhandlung. VPOD und SBK hoffen, den Mitgliedern schon bald positive Rückmeldung geben zu können.
Und wir haben GEWONNEN. Mit dem Bündner Spital- und Heimverband (BSH) konnte eine Einigung gefunden werden. Im 2010 haben die Spitäler und Heime den Mitarbeitenden die offenen Zuschläge ausbezahlt - dies rückwirkend für 5 Jahre. Leider gibt es noch einzelne Ausnahmefälle, doch wo wir seitens der Mitglieder ein Mandat erhalten sind wir weiterhin dran.


