NGO
Unsere Themen
Thesen
Thesen von vpod-ngo zu Lohn und Arbeitszeit (PDF)
Komponenten von Lohnsystemen
Es gibt zahlreiche verschiedene Lohnsysteme, je nach System werden unterschiedliche Begriffe angewendet, die aber oft dasselbe bedeuten. Beispielsweise: Dienstalterszuschlag = Erfahrungszuschlag = jährlicher Lohnstufenanstieg (automatischer Stufenanstieg für x Jahre innerhalb einer Lohnklasse bis zum Maximum gem. Lohnsystem).
Die wichtigsten Begriffe aus Lohnsystemen (PDF)
Lohntransparenz zahlt sich aus!
Ein Unternehmen, das seine Mitarbeitenden transparent und umfassend über die Lohnverteilung informiert, verschafft sich gemäss den Ergebnissen des aktuellen Schweizer HR-Barometers klare Vorteile. Die Lohntransparenz zahlt sich aus durch eine signifikant höhere Zufriedenheit mit der Arbeit und der Work-Life Balance sowie niedrigere Kündigungsabsichten.
Vollständiger Artikel, erschienen in HR Today Nr. 7/2008 (das Schweizer Human Resource Portal)
Corporate Governance - und wo bleibt das Personal?
Die Glaubwürdigkeit und Integrität einer NGO muss auch an der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gemessen werden. vpod-ngo will sich in die aktuelle Diskussion rund um die Fragen zu Corporate Governance einmischen, im Speziellen bei der Einführung des Swiss NPO-Codes (www.swiss-npocode.ch)
Ist Aktienbesitz für NGO vertretbar?
vpod-ngo hat im November 2003 bei zahlreichen NGO eine Umfrage über ihre Anlagepolitik lanciert. Die über dreissig eingegangenen, teils umfangreichen Antworten wurden im Hinblick auf die Mitgliederversammlung 2004 ausgewertet. Die Ergebnisse (PDF)
Kündigung mit Freistellung
Kündigung mit (sofortiger) Freistellung: worauf man achten muss!
Antwort auf die am Meisten gestellten Fragen (PDF)
Kündigung während des unbezahlten Urlaubs
Eine Kündigung während des unbezahlten Urlaubs ist von Gesetzes wegen leider nicht ausgeschlossen; der - beschränkte - zeitliche Kündigungsschutz besteht nur während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst usw (vgl. Art. 336c OR). Sofern diese Thematik vertraglich - im Einzelarbeitsvertrag samt Personalreglement oder in einem allfälligen GAV - nicht klar geregelt ist, stellt sich die Frage, ob die Kündigung während des unbezahlten Urlaubs wirksam wird und / oder missbräuchlich ist (Art. 336 OR).
Unsere Kurzdokumentation (als PDF-Dokument) gibt Auskunft.
Kleiner Test
Welches ist die gesetzlich geregelte, maximale wöchentliche Arbeitszeit für industrielle Betriebe, Büropersonal und andere Angestellte (also auch NGO)?
1. 40 Stunden pro Woche
2. 42 Stunden pro Woche
3. 45 Stunden pro Woche
Richtige Lösung (1, 2 oder 3) senden an: info(at)vpod-ngo.ch


