NGO
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Mitgliederbeiträge - solidarisch investiertes Geld
Der monatliche Gewerkschaftsbeitrag an vpod-ngo ist mehr als nur ein Mitgliederbeitrag: Er finanziert sowohl die Arbeit der Sektion NGO als auch die vielfältigen arbeitsrechtlichen und politischen Aufgaben des VPOD als schweizerische Gewerkschaft: die Rechtsberatungs- und Rechtsschutzkosten des ganzen Verbandes, die politische Arbeit (Referenden, Abstimmungskampagnen, Lobbyarbeit), die Äufnung eines Kampf- und Solidaritätsfonds, die regelmässige Information aller Mitglieder und die Finanzierung des Bildungsangebots.
Die Beiträge für das Jahr 2012 im Überblick
Beitritt-Übertritt-Austritt
Die Sektion NGO ist dem Verband der öffentlichen Dienste VPOD angeschlossen. Entsprechend gelten die Statuten des VPOD auch für die Mitglieder der Sektion ngo. Wer aus dem VPOD austreten möchte kann dies jeweils – unter Einhaltung der statutarischen halbjährlichen Kündigungsfrist – auf Ende des Jahres tun. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit, bei längerem Auslandaufenthalt oder bei Antritt einer neuer Stelle ausserhalb des öffentlichen Dienstes (z.B. bei Stellenwechsel aus einer NGO in die Privatwirtschaft) gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Der Übertritt in eine andere Sektion oder Region des VPOD (Stellenwechsel in kantonale oder Bundesverwaltung) oder in eine andere Gewerkschaft ist jederzeit möglich.
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