Nahverkehr
Fähigkeitsausweis gemäss CZV
Chauffeurzulassungsverordnung CZV
Busfahrerinnen und Busfahrer brauchen ab September 2013 einen Fähigkeitsausweis für den Personentransport. Wer die Führerprüfung vor dem 1. September 2009 abgelegt hat, erhält den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei. Bis September 2013 müssen 35 Stunden anerkannte Weiterbildung nachgewiesen werden (5 Tage zu jeweils 7 Stunden).
Der Fähigkeitsausweis gilt jeweils für 5 Jahre. Die Mindest-Weiterbildung von 35 Stunden muss alle 5 Jahre wieder nachgewiesen werden, damit der Fähigkeitsausweis verlängert wird.
Der VPOD ist anerkannte Weiterbildungsstätte. Der VPOD bietet Kurse an, welche an die Weiterbildungspflicht gemäss CZV angerechnet werden.
Kurse des VPOD, welche an die Weiterbildungspflicht gemäss CZV angerechnet werden



