Basel: Regierung akzeptiert Ferienzulagen
Basel: Regierung akzeptiert Ferienzulagen
Die Baselstädtische Regierung hat entschieden, das Urteil über die Schichtzulagen auf Ferienlohn zu akzeptieren und nicht ans Bundesgericht zu gelangen. Damit wird der Entscheid des Appellationsgerichts in einem Musterverfahren rechtskräftig - und der Erfolg der Arbeitnehmerseite, darunter der vpod, ist unter Dach und Fach. Das Bundesgericht hatte 2005 geurteilt, dass das, was regelmässig an Schicht- oder Nachtzulagen bezahlt wird, auch während der Ferien bezahlt werden muss - nach dem Prinzip, dass Beschäftigte dann das gleiche Einkommen haben sollen, wie wenn sie arbeiten würden. Dieses Prinzip wird für die rund 5300 Betroffenen - sie arbeiten etwa bei der BVB, in der Pflege, bei der Polizei - nun auch in Basel umgesetzt. Ab April werden sie die entsprechenden Schichtzulagen auch auf dem Ferienlohn bekommen. Für die 743 Beschäftigten, welche sich der Musterklage angeschlossen hatten, gilt diese Ferienlohnberechnung sogar rückwirkend auf 5 Jahre. Der vpod will nun auch in Baselland eine entsprechende Praxisänderung durchsetzen.




