Flughafen Genf: ISS verletzt Arbeitsgesetz
Flughafen Genf: ISS verletzt Arbeitsgesetz
Die grösste Reinigungsfirma der Schweiz, die ISS - die am Flughafen Genf vor allem in der Kabinenreinigung tätig ist - verstösst gegen das Gesetz. Nach der systematischen Verletzung der Gesamtarbeitsverträge, die von der ISS dann auf Ende Juni gekündigt worden sind, ist nun das Arbeitsgesetz an der Reihe. Am 30. Juni hat die ISS die Dienstpläne für Nachtarbeit geändert - mit Gültigkeit ab sofort. Das Personal wurde nicht einbezogen, obwohl genau dies im Arbeitsgesetz zwingend vorgeschrieben ist, wenn es Änderungen in der Dienstplanung gibt. Zudem verlangt das Gesetz, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Einsatzpläne 14 Tage im Voraus bekanntgemacht werden müssen.
Der vpod sieht sich daher erneut zu einer juristischen Auseinandersetzung gezwungen: Die entsprechende Klage wurde beim Kantonalen Arbeitsinspektorat (OCIRT - Office cantonal d'inspection des relations du travail) eingereicht, das für die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsgesetzes zuständig ist.




